Schaffen Sie sich IHR Zuhause in der l(i)ebenswerten Marktgemeinde Oberneukirchen-Waxenberg-Traberg. 

Bauwesen

Sie wollen etwas Neues schaffen, Umbauen, Zubauen ...

Dann sind Sie in der Abteilung Bauwesen der Marktgemeinde an der richtigen Stelle!

Hermann Haider Marktplatz 43
4181 Oberneukirchen

Bauverfahren - Baubewilligung

 

Allgemeine Informationen

Im Bauverfahren werden grundsätzlich folgende Arten von Bauvorhaben unterschieden:

  • Geringfügige bzw. anzeige- und bewilligungsfreie Bauvorhaben
    Maßnahmen zur Instandhaltung, Verbesserung und Sanierung wie beispielsweise Fassadenrenovierung, Tausch von Türen und Fenstern etc.
  • Anzeigepflichtige Bauvorhaben
    Änderung in der Raumeinteilung und Raumwidmung, Badeinbau, Loggienverglasung, Errichtung oder Änderung eines kleinen Gebäudes wie beispielsweise einem Gartenhaus, einer Garage, einer Umzäunung, einem Wintergarten, einer Terrasse etc.
  • Bewilligungspflichtige Bauvorhaben
    Errichtung eines neuen Gebäudes (z.B. Wohnhäuser, Bürohäuser, Industriebetriebe, Einfamilienhäuser), aber auch Zubauten und größere Umbauten an solchen Baulichkeiten

 

Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig am Gemeindeamt, welche Vorschriften beachtet werden müssen und welche Unterlagen benötigt werden. 

Termine der nächsten Bauverhandlungen

  • Mittwoch, 17. April 2024
  • Montag, 27. Mai 2024
  • Montag, 01. Juli 2024
  • Montag, 29. Juli 2024

Anträge & Formulare

 

Sind erste Überlegungen zum bevorstehenden Bauprojekt getroffen, müssen zahlreiche Formalitäten geklärt werden - wir helfen gerne!

Hier finden Sie alle nötigen Anträge - bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Bauamtsleiter.

  • Bauanzeige
  • Baubeginn - Meldung
  • Baubewilligung
  • Baubewilligung - Vereinfachtes Verfahren
  • Baubewilligungsfreie Vorhaben