Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Marktgemeinde Oberneukirchen ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 15b Oö. Antidiskriminierungsgesetz (Richtlinie (EU) 2016/2102) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: 

- Website Marktgemeinde Oberneukirchen: https://www.oberneukirchen.at/

Die Marktgemeinde Oberneukirchen orientiert sich an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web Content Accessibility Guidlines (WCAG) 2.1 Konformitätsstufe AA bzw. dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu erreichen. 

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und / oder Ausnahmen teilweise mit § 15b Abs. 2 Oö. Antidiskriminierungsgesetz i.V.m. § 1 Oö. WEBVO 2020 bzw. Art 6 Abs. 2 und 3 der Richtlinie (EU) 2016/2102 (EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)) vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind – sofern sie auf der Website verwendet werden – nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen:

- Bereitsstellung einer optimierten Kontrastversion
- Option zur Anpassung der Schriftgröße auf der Website 

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30.01.2023 erstellt. Die Erklärung wurde anhand einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung erstellt.

Einzelne Seiteninhalte werden von der Marktgemeinde Oberneukirchern bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft. Die Erklärung wurde zuletzt am 30.01.2023 aktualisiert.

 

Feedback und Kontaktangaben

Wir sind laufend um eine Verbesserung der Zugänglichkeit zur unseren Web-Angeboten bemüht. Sollte Ihnen bei der Benutzung unserer Inhalte eine Barriere auffallen, die nicht in dieser Erklärung angeführt sind, so bitten wir Sie, uns dies über den nachfolgenden Link mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren: https://www.oberneukirchen.at/kontakt/

 

Kontakt

Marktgemeinde Oberneukirchen
Marktplatz 43
4181 Oberneukirchen
07212 / 70 55
07212 / 70 55-5
gemeinde@oberneukirchen.ooe.gv.at

 

Durchsetzungsverfahren

Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Oberösterreich bietet Beratung und Unterstützung, wenn Ihr Anliegen nicht binnen 2 Monaten zufriedenstellend behandelt wurde:
Informationen der Oö. Antidiskriminierungsstelle zum Beschwerdeverfahren

 

Kontakt

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Personal
Abteilung Personal
Antidiskriminierungsstelle
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-117 68
Fax (+43 732) 77 20-21 17 96
E-Mail: as.post@ooe.gv.at

 

Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen

Die Website https://www.oberneukirchen.at/ wurde im Dezember 2018 erstmalig veröffentlicht.