Schaffen Sie sich IHR Zuhause in der l(i)ebenswerten Marktgemeinde Oberneukirchen-Waxenberg-Traberg.
Sie wollen etwas Neues schaffen, Umbauen, Zubauen ...
Dann sind Sie in der Abteilung Bauwesen der Marktgemeinde an der richtigen Stelle!
Bauverfahren - Baubewilligung
Allgemeine Informationen
Im Bauverfahren werden grundsätzlich folgende Arten von Bauvorhaben unterschieden:
- Geringfügige bzw. anzeige- und bewilligungsfreie Bauvorhaben
Maßnahmen zur Instandhaltung, Verbesserung und Sanierung wie beispielsweise Fassadenrenovierung, Tausch von Türen und Fenstern etc. - Anzeigepflichtige Bauvorhaben
Änderung in der Raumeinteilung und Raumwidmung, Badeinbau, Loggienverglasung, Errichtung oder Änderung eines kleinen Gebäudes wie beispielsweise einem Gartenhaus, einer Garage, einer Umzäunung, einem Wintergarten, einer Terrasse etc. - Bewilligungspflichtige Bauvorhaben
Errichtung eines neuen Gebäudes (z.B. Wohnhäuser, Bürohäuser, Industriebetriebe, Einfamilienhäuser), aber auch Zubauten und größere Umbauten an solchen Baulichkeiten
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig am Gemeindeamt, welche Vorschriften beachtet werden müssen und welche Unterlagen benötigt werden.
Sind erste Überlegungen zum bevorstehenden Bauprojekt getroffen, müssen zahlreiche Formalitäten geklärt werden - wir helfen gerne!
Hier finden Sie alle nötigen Anträge - bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Bauamtsleiter.
- Bauanzeige
- Baubeginn - Meldung
- Baubewilligung
- Baubewilligung - Vereinfachtes Verfahren
- Baubewilligungsfreie Vorhaben